Kirchen­vor­stände

Verwal­tung und Auftrag

Selbst­ver­wal­tung durch Gemeindemitglieder

In allen Kirchen­ge­meinden des Erzbis­tums Pader­born gibt es einen Kirchen­vor­stand, der von den Gemein­de­mit­glie­dern gewählt wird. Der Kirchen­vor­stand ist ein Instru­ment der Mitbe­stim­mung und Selbst­ver­wal­tung durch die Gemein­de­glieder und für die Vermö­gens­ver­wal­tung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unter­stützt er sie bei der Erfül­lung ihrer seel­sorg­li­chen und cari­ta­tiven Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geist­li­chen der Kirchen­ge­meinde und den von den wahl­be­rech­tigten Gemein­de­mit­glie­dern gewählten Frauen und Männern.

Im Rahmen des gesetz­li­chen Auftrages zur Vermö­gens­ver­wal­tung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstel­lung des Haus­halts­plans und der Verab­schie­dung der Jahres­rech­nung – insbe­son­dere in der aktiven Mitsorge und Mitar­beit für die Einrich­tungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kinder­garten, Pfarr­heim oder Friedhof) sowie der Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter. Teil­weise kommt auch die Mitar­beit in den Gremien des Pasto­ral­ver­bundes hinzu, dem die Kirchen­ge­meinde ange­hört. Von zuneh­mender Bedeu­tung für die Arbeit des Kirchen­vor­stands ist außerdem die Entlas­tung des Pfar­rers von Verwal­tungs­auf­gaben. Die Mitglieder des Kirchen­vor­stands werden für sechs Jahre gewählt.

Zu den Mitglie­dern der Kirchen­vor­stände aus den Pfarreien…

St. Martinus Olpe

St. Mariä Himmel­fahrt Olpe

St. Luzia Oberveischede

St. Barbara & St. Luzia Neger

St. Niko­laus Rehringhausen

St. Joseph Altenkleusheim

St. Clemens Drolshagen

St. Anto­nius Iseringhausen

St. Lauren­tius Schreibershof

St. Josef Bleche

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