Gemein­de­aus­schüsse — Pfarrgemeinderäte

Gemein­de­aus­schüsse — Inter­es­sens­ver­tre­tungen der Gemeinden

Selbst­stän­dige Entschei­dungen in Ortsangelegenheiten

Jeder Gemein­de­aus­schuss:

  • ist wichtig, damit die Inter­es­sen­ver­tre­tung vor Ort im größeren Raum gesi­chert ist und umgekehrt.
  • entscheidet selb­ständig in allen Orts­an­ge­le­gen­heiten der Gemeinde.
  • ist recht­lich ein Sachausschuss.
  • wird vom Gesamt­pfarr­ge­mein­derat beauftragt
  • gibt nach Möglich­keit mindes­tens einmal im Jahr Rechenschaft/Bericht ab über Tätig­keit an den Gesamtpfarrgemeinderat.
  • lädt Ehren­amt­liche aus den verschie­denen Vereinen, Verbänden und Grup­pie­rungen sowie von Einrich­tungen zur Mitar­beit vor Ort ein.
  • kann ein Leitungs­team wählen (das z.B. aus zwei Personen besteht). Wenn die Entschei­dung dazu gefällt wird, sollte sinn­vol­ler­weise das Mitglied des Gesamt­pfarr­ge­mein­de­rates darin Mitglied sein.
  • setzt die Beschlüsse des Gesamt­pfarr­ge­mein­de­rates um bzw. hat sie im Blick und trägt umge­kehrt die Anliegen der Gemeinde dem Gesamt­pfarr­ge­mein­derat vor.
  • nimmt vor Ort alle Anliegen der Kirchen­ge­meinde wahr und entscheidet in Orts­an­ge­le­gen­heiten selbständig.

Neben diesen allge­meinen Aufgaben hat jeder Gemein­de­aus­schuss indi­vi­duell an die Erfor­der­nisses der Gemeinde ange­passte Aufgaben.

Gemein­de­aus­schüsse der Gemeinden

St. Martinus Olpe

St. Mariä Himmel­fahrt Olpe

Heilig Geist Olpe

St. Marien Dahl/Friedrichstal

St. Johannes Sassmicke

St. Cyriakus Rhode mit Sondern

St. Luzia Oberveischede

St. Barbara & St. Luzia Neger

St. Niko­laus Rehringhausen

St. Georg Neuenkleusheim

St. Joseph Altenkleusheim

Pfarr­ge­mein­de­räte

Gemeinsam  Verant­wor­tung übernehmen

Der Pfarr­ge­mein­derat, als Folge des II. Vati­ka­ni­schen Konzils einge­führt, soll das Leben der Pfarr­ge­meinde mitge­stalten und mittragen. Er soll alle Kräfte der Gemeinde zur Wahr­neh­mung ihrer gemein­samen Verant­wor­tung zusam­men­führen. Die Aufgabe des Pfarr­ge­mein­de­rates besteht vor allem darin, den Pfarrer in seinem Amt zu unter­stützen sowie alle die Pfarr­ge­meinde betref­fenden Fragen und pasto­ralen und gesell­schaft­li­chen Anliegen der Gemeinde zusammen mit ihm zu erfor­schen, zu beraten, gemeinsam mit ihm zu beschließen und für deren Durch­füh­rung Sorge zu tragen.

Schwer­punkte unserer Arbeit sind zur Zeit die Gestal­tung der gemein­samen Akti­vi­täten im Pasto­ral­ver­bund, die Firm­vor­be­rei­tung, Kinder­got­tes­dienste, Gemein­de­ver­an­stal­tungen wie die St. Clemens­woche und das Pfarr­fest und die Öffentlichkeitsarbeit.

Der Pfarr­ge­mein­derat setzt sich aus gewählten, amtli­chen und beru­fenen Mitglie­dern zusammen. Mitglieder kraft ihres Amtes sind der Pfarrer, der Vikar und der Diakon. Die gewählten Mitglieder werden in unmit­tel­baren und geheimen Wahlen von den Mitglie­dern der Pfarr­ge­meinde gewählt. Die Amts­zeit beträgt vier Jahre. Eine mehr­ma­lige Wieder­wahl ist möglich. Der Pfarrer kann im Einver­nehmen mit dem Pfarr­ge­mein­derat weitere Männer und Frauen in den Pfarr­ge­mein­derat berufen.

Die Sitzungen des Pfarr­ge­mein­de­rates sind öffentlich.

Link zum Gesampfarrgemeinderat

Pfarr­ge­mein­de­räte der Gemeinden

St. Clemens Drolshagen

St. Josef Bleche

St. Lauren­tius Schreibershof

St. Anto­nius Einsiedler Iseringhausen

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