Gemeindeausschüsse — Pfarrgemeinderäte
Gemeindeausschüsse — Interessensvertretungen der Gemeinden
Selbstständige Entscheidungen in Ortsangelegenheiten
Jeder Gemeindeausschuss:
- ist wichtig, damit die Interessenvertretung vor Ort im größeren Raum gesichert ist und umgekehrt.
- entscheidet selbständig in allen Ortsangelegenheiten der Gemeinde.
- ist rechtlich ein Sachausschuss.
- wird vom Gesamtpfarrgemeinderat beauftragt
- gibt nach Möglichkeit mindestens einmal im Jahr Rechenschaft/Bericht ab über Tätigkeit an den Gesamtpfarrgemeinderat.
- lädt Ehrenamtliche aus den verschiedenen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen sowie von Einrichtungen zur Mitarbeit vor Ort ein.
- kann ein Leitungsteam wählen (das z.B. aus zwei Personen besteht). Wenn die Entscheidung dazu gefällt wird, sollte sinnvollerweise das Mitglied des Gesamtpfarrgemeinderates darin Mitglied sein.
- setzt die Beschlüsse des Gesamtpfarrgemeinderates um bzw. hat sie im Blick und trägt umgekehrt die Anliegen der Gemeinde dem Gesamtpfarrgemeinderat vor.
- nimmt vor Ort alle Anliegen der Kirchengemeinde wahr und entscheidet in Ortsangelegenheiten selbständig.
Neben diesen allgemeinen Aufgaben hat jeder Gemeindeausschuss individuell an die Erfordernisses der Gemeinde angepasste Aufgaben.
Gemeindeausschüsse der Gemeinden
Pfarrgemeinderäte
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Der Pfarrgemeinderat, als Folge des II. Vatikanischen Konzils eingeführt, soll das Leben der Pfarrgemeinde mitgestalten und mittragen. Er soll alle Kräfte der Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammenführen. Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen und pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde zusammen mit ihm zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihm zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind zur Zeit die Gestaltung der gemeinsamen Aktivitäten im Pastoralverbund, die Firmvorbereitung, Kindergottesdienste, Gemeindeveranstaltungen wie die St. Clemenswoche und das Pfarrfest und die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, amtlichen und berufenen Mitgliedern zusammen. Mitglieder kraft ihres Amtes sind der Pfarrer, der Vikar und der Diakon. Die gewählten Mitglieder werden in unmittelbaren und geheimen Wahlen von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Der Pfarrer kann im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat weitere Männer und Frauen in den Pfarrgemeinderat berufen.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.