St. Maria Hilfe der Christen Sondern

Geschichte und Beschreibung

Die “Talsper­ren­kirche” in Sondern

Die erste Kapelle für die Einwohner von Alt-Sondern erbaute im Jahr 1886 der Gast­wirt Johann Adam Neuhaus in Howald. Sie wurde 1932 erwei­tert, jedoch reichten ihre Kapa­zi­täten nach weiteren Jahr­zehnten nicht mehr aus. In den Jahren 1969/1970 wurde die „Maria-Hilf-Kirche“ in der Dorf­mitte von Sondern erbaut. Die Bürger erbrachten 90000 DM an Spenden. Im Jahr 1969 erfolgte die Kirch­weihe. In einer Schiffs­pro­zes­sion wurden die in der Rhoder Kirche einge­la­gerten Reli­quien von Rhode in die neue Kirche nach Sondern gebracht. Erzbi­schof Lorenz Kardinal Jaeger konse­krierte die Kirche im Jahr 1971. Die Konse­kra­tion durch einen Bischof ist für Fili­al­kir­chen unge­wöhn­lich. Ein paar Jahre früher hat der Erzbi­schof bei der Kirche St. Josef in Altenkle­us­heim aller­dings auch schon eine Ausnahme gemacht.

Es dauerte jedoch mehr als 30 Jahre, bis dass aus der Kirche Glocken­ge­läut erklang. Auch für diese Anschaf­fung machten sich die Bürger stark, griffen in ihre eigenen Taschen und sammelten Spenden. Am 21. April 2003 konnten die vier neuen Glocken der Sonderner Kirche, die symbo­lisch die Namen Maria, Niko­laus, Sieg­fried und Fran­ziskus tragen, endlich einge­weiht werden. Sie durften aller­dings erst 2004 läuten, da es Klagen der Anwohner wegen Lärm­be­läs­ti­gung gab. Die Gemeinde ist auch noch im Besitz der alten Glocken aus der Kapelle im Howald. Diese Glocken sollten eigent­lich in den Glocken­turm einge­baut werden. Aufgrund des Neugusses von Glocken hängt zur Zeit nur die größte Glocke in der Kirche.

Die Kirche „St. Maria Hilfe der Christen“ in Sondern wurde nach den neuesten litur­gi­schen Bestim­mungen einge­richtet. Räum­lich ist sie sehr groß­zügig gestaltet. Im Innern stehen den Gläu­bigen 345 Sitz­plätze zur Verfü­gung; das vorge­la­gerte Atrium ermög­licht bei geöff­neten Kirchen­türen rund 200 weiteren Personen die Teil­nahme am Gottes­dienst. Dazu warten zwei Jugend­räume auf ihre Benutzer. Rund 615.000 DM mussten für die Baukosten des Gottes­hauses aufge­bracht werden. In die Finan­zie­rung teilten sich der Ruhr­tal­sper­ren­verein mit einem Entschä­di­gungs­bei­trag, die kirch­liche Verwal­tung in Pader­born mit einem Zuschuss und die Sonderner Bürger mit Eigen­mit­teln. Die Kirche wurde am 20. April 1969 geweiht. Bereits im August 1966 hatte man mit dem Neubau begonnen. Die Bauzeit wurde durch einen Einspruch gegen den Standort des Glocken­turms erheb­lich verzö­gert. Der Streit wurde durch den Verzicht auf die Einbrin­gung von Glocken beigelegt. Auch die Stand­ort­fin­dung sorgte dafür, dass zur Zeit des Abbruchs der Kapelle in Howald im Jahr 1965 der Neubau der Kirche noch nicht begonnen hatte. Es war noch strittig, ob die neue Kirche zentral in Sondern oder auf halbem Weg zwischen den Dörfern Eich­hagen und Sondern errichtet werden soll. Die Gestal­tung der Kirchen­fenster über­nahm der Künstler Niko­laus Bette aus Essen-Werden. Während für die Seiten­fenster Beton-Dick­glas verwendet wurde, zeigen sich die Giebel­fenster in Echt-Antik­glas mit Blei­ver­gla­sung. Für die Ausstat­tung des Chor­raumes war der Bild­hauer Winkel­mann (Günne/Möhne) zuständig. Der Altar besteht aus sauer­län­di­schen Schie­fer­platten, die bruch­rauh geschichtet wurden. Taber­nakel, Ambo, Kreuz sowie Leuchter sind aus Bronze erstellt und teil­weise mit Berg­kris­tallen besetzt. Prägende Elemente der Außen­an­sicht der Kirche sind das fünf­flä­chige Poly­gondach und die Kupfer-Türblätter. Die Außen­wände sind durch Klinker verkleidet. Mit der Baulei­tung wurde Archi­tekt Heri­bert Klein (Olpe) beauf­tragt, der nach dem Tod von Planer Professor Gehrig (Essen) auch die weitere Plan­be­ar­bei­tung durchführte.

Das an Ketten hängende bron­zene Altar­kreuz der Heilig-Geist-Kirche in Olpe wurde, da es in der umge­bauten Kirche keinen Platz mehr finden konnte, in die Sonderner Kirche gehangen. Die farbige Seite wurde anders als in der Heilig-Geist-Kirche in Rich­tung der Gemeinde aufgehängt.

Quelle: Nach einem Bericht von Hubert Kleine im „Sauer­län­di­schen Volks­blatt“ vom 16.4.1969

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