Drol­s­hagen — Friedhof

Trauer nicht das letzte Wort

Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt;
ein Mensch, der immer da war, ist nicht mehr.
Er braucht uns nicht mehr.
Wir halten inne.

Vergan­genes zieht in Gedanken vorbei:
gemein­same Stunden, die gelungen sind oder leer blieben.
Stunden, in denen wir mitein­ander lachten,
und Stunden, in denen es schwer war.

Wir kamen uns nahe, wir blieben uns fremd.
Wir merken jetzt, was uns fehlt, und fragen uns, was denn bleibt.
Wir werden der Trauer recht geben;
aber sie muss nicht das letzte Wort behalten.

Fried­rich Karl Barth

Der Friedhof in Drol­s­hagen ist, nahe der Kirche, direkt am Wald gelegen. Hier finden Mitglieder der St. Clemens Gemeinde und ihrer Kapellen die letzte Ruhe. Von der Anno­st­raße führt eine kleine Brücke zum Friedhof. Leben und Tod sind durch eine Brücke verbunden. Die Brücke kann ein Symbol sein für Jesus Christus. Er besiegte den Tod und verbindet damit Leben und Tod.

Ein trös­tender Gedanke. Für die trau­ernden Ange­hö­rigen ist der Friedhof oft mehr als nur ein Gräber­feld. Er kann zu einem Ort der Trauer, Besin­nung und des Nach­den­kens werden. Am Grab des Verstor­benen ist immer wieder neu die Gele­gen­heit zum Abschied­nehmen gegeben.

Die Fried­hofs­ka­pelle lädt zum Abschied­nehmen und zum persön­li­chen Gebet ein.

Der Kreuzweg entlang des Fried­hofs kann beim Abschied nehmen helfen. Ohne das Leiden Christi gäbe es keine Erlö­sung. Doch es gab seinen Tod und somit kann unsere Hoff­nung gestärkt werden, dass unsere Verstor­benen an dieser Erlö­sung teilhaben.

Für die, die zurück­bleiben ist es der Tod, für die aber, die gehen ist es das Leben. Durch unsere Taufe bleibt unser Leben nicht im Tod, sondern voll­endet sich im ewigen Leben, das uns Christus durch sein Leiden und seine Aufer­ste­hung geschenkt hat.

Stufen

Wie jede Blüte welkt und jede Jugend
Dem Alter weicht, blüht jede Lebens­stufe,
Blüht jede Weis­heit auch und jede Tugend
Zu ihrer Zeit und darf nicht ewig dauern.

Es muß das Herz bei jedem Lebens­rufe
Bereit zum Abschied sein und Neube­ginne,
Um sich in Tapfer­keit und ohne Trauern
In andre, neue Bindungen zu geben.

Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.
Wir sollen heiter Raum um Raum durch­schreiten,
An keinem wie an einer Heimat hängen,
Der Welt­geist will nicht fesseln uns und engen,
Er will uns Stuf’ um Stufe heben, weiten.

Kaum sind wir heimisch einem Lebens­kreise
Und trau­lich einge­wohnt, so droht Erschlaffen;
Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise,
Mag lähmender Gewöh­nung sich entraffen.
Es wird viel­leicht auch noch die Todes­stunde
Uns neuen Räumen jung entgegen senden,
Des Lebens Ruf an uns wird niemals enden …

Wohlan denn, Herz, nimm Abschied und gesunde!

Hermann Hesse

 


 

Satzung & Gebührensatzung

Nachdem das Gesetz über das Fried­hofs- und Bestat­tungs­wesen — Bestat­tungs­ge­setz (BestG NRW) — vom 1. September 2003 zuletzt durch Gesetz vom 9. Juli 2014 geän­dert und am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, bedurfte die Fried­hofs­sat­zung der katho­li­schen Kirchen­ge­meinde St. Clemens für den Friedhof in Drol­s­hagen einer Über­prü­fung und Anpas­sung an die neue Rechtslage.

So sind Erdbe­stat­tungen oder Einäsche­rungen beispiels­weise nicht mehr nach 8 Tagen, sondern inner­halb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durch­zu­führen (§ 13 Abs. 3 BestG NRW). Erst­mals ist außerdem für die Beiset­zung der Toten­asche eine Frist von 6 Wochen gesetz­lich fest­ge­legt worden (§ 13 Abs. 3 BestG NRW).

Die Beschaf­fen­heit der Behält­nisse zur Beiset­zung von Toten­aschen und zur Bestat­tung von Toten ist darüber hinaus auf Mate­ria­lien beschränkt worden, die ihre Verrot­tung und die Verwe­sung der Toten nicht über die Ruhe­zeit hinaus verlän­gern (§ 11 Abs. 1 BestG NRW).

Mit “§ 4a Grab­steine aus Kinder­ar­beit” ist erst­mals ein gesetz­li­ches Verbot für Grab­male und Grab­ein­fas­sungen aus Natur­stein, die unter bestimmten Bedin­gungen herge­stellt worden und nicht zerti­fi­ziert worden sind, in das Bestat­tungs­ge­setz aufge­nommen worden. Der Wort­laut dieser gesetz­li­chen Rege­lung ist als § 21 in die neue Satzung aufge­nommen worden.

Aufgrund der neuen Rechts­lage hat der Kirchen­vor­stand in seiner Sitzung am 18. Januar 2023 auf Basis der aktua­li­sierten Muster­sat­zung des Erzbis­tums Pader­born eine neue Fried­hofs­sat­zung für den Friedhof in Drol­s­hagen beschlossen.

Die letzte Über­ar­bei­tung der Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zung wurde eben­falls durch den Krichen­vor­stand am 18. Januar 2023 verabschiedet .

Fried­hofs­sat­zung und Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zung bedürfen zu ihrer Rechts­wirk­sam­keit der kirchen­auf­sicht­li­chen Geneh­mi­gung durch das Erzbi­schöf­liche Gene­ral­vi­ka­riat. Diese wurden am 16. Februar 2023 für die Fried­hofs­sat­zung und am 16. März 2023 für die Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zung erteilt.

Die vorge­schrie­bene staats­auf­sicht­liche Geneh­mi­gung der Fried­hofs­ge­büh­ren­sat­zung erfolgte durch die Bezirks­re­gie­rung in Arns­berg am 05. Mai 2023.

Damit gelten aktuell für den Friedhof der römisch-katho­li­schen Kirchen­ge­meinde St. Clemens in Drol­s­hagen die folgenden Regelwerke:

der katho­li­schen Kirchen­ge­meinde St. Clemens in Drolshagen

für den Friedhof der Kath. Kirchen­ge­meinde St. Clemens, Drol­s­hagen
(inkl. Gebüh­ren­tarif)

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