Drolshagen — Friedhof
Trauer nicht das letzte Wort
Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt;
ein Mensch, der immer da war, ist nicht mehr.
Er braucht uns nicht mehr.
Wir halten inne.
Vergangenes zieht in Gedanken vorbei:
gemeinsame Stunden, die gelungen sind oder leer blieben.
Stunden, in denen wir miteinander lachten,
und Stunden, in denen es schwer war.
Wir kamen uns nahe, wir blieben uns fremd.
Wir merken jetzt, was uns fehlt, und fragen uns, was denn bleibt.
Wir werden der Trauer recht geben;
aber sie muss nicht das letzte Wort behalten.
Friedrich Karl Barth
Der Friedhof in Drolshagen ist, nahe der Kirche, direkt am Wald gelegen. Hier finden Mitglieder der St. Clemens Gemeinde und ihrer Kapellen die letzte Ruhe. Von der Annostraße führt eine kleine Brücke zum Friedhof. Leben und Tod sind durch eine Brücke verbunden. Die Brücke kann ein Symbol sein für Jesus Christus. Er besiegte den Tod und verbindet damit Leben und Tod.
Ein tröstender Gedanke. Für die trauernden Angehörigen ist der Friedhof oft mehr als nur ein Gräberfeld. Er kann zu einem Ort der Trauer, Besinnung und des Nachdenkens werden. Am Grab des Verstorbenen ist immer wieder neu die Gelegenheit zum Abschiednehmen gegeben.
Der Kreuzweg entlang des Friedhofs kann beim Abschied nehmen helfen. Ohne das Leiden Christi gäbe es keine Erlösung. Doch es gab seinen Tod und somit kann unsere Hoffnung gestärkt werden, dass unsere Verstorbenen an dieser Erlösung teilhaben.
Für die, die zurückbleiben ist es der Tod, für die aber, die gehen ist es das Leben. Durch unsere Taufe bleibt unser Leben nicht im Tod, sondern vollendet sich im ewigen Leben, das uns Christus durch sein Leiden und seine Auferstehung geschenkt hat.
Stufen
Wie jede Blüte welkt und jede Jugend
Dem Alter weicht, blüht jede Lebensstufe,
Blüht jede Weisheit auch und jede Tugend
Zu ihrer Zeit und darf nicht ewig dauern.
Es muß das Herz bei jedem Lebensrufe
Bereit zum Abschied sein und Neubeginne,
Um sich in Tapferkeit und ohne Trauern
In andre, neue Bindungen zu geben.
Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,
Der uns beschützt und der uns hilft, zu leben.
Wir sollen heiter Raum um Raum durchschreiten,
An keinem wie an einer Heimat hängen,
Der Weltgeist will nicht fesseln uns und engen,
Er will uns Stuf’ um Stufe heben, weiten.
Kaum sind wir heimisch einem Lebenskreise
Und traulich eingewohnt, so droht Erschlaffen;
Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise,
Mag lähmender Gewöhnung sich entraffen.
Es wird vielleicht auch noch die Todesstunde
Uns neuen Räumen jung entgegen senden,
Des Lebens Ruf an uns wird niemals enden …
Wohlan denn, Herz, nimm Abschied und gesunde!
Hermann Hesse
Satzung & Gebührensatzung
Nachdem das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen — Bestattungsgesetz (BestG NRW) — vom 1. September 2003 zuletzt durch Gesetz vom 9. Juli 2014 geändert und am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, bedurfte die Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Clemens für den Friedhof in Drolshagen einer Überprüfung und Anpassung an die neue Rechtslage.
So sind Erdbestattungen oder Einäscherungen beispielsweise nicht mehr nach 8 Tagen, sondern innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes durchzuführen (§ 13 Abs. 3 BestG NRW). Erstmals ist außerdem für die Beisetzung der Totenasche eine Frist von 6 Wochen gesetzlich festgelegt worden (§ 13 Abs. 3 BestG NRW).
Die Beschaffenheit der Behältnisse zur Beisetzung von Totenaschen und zur Bestattung von Toten ist darüber hinaus auf Materialien beschränkt worden, die ihre Verrottung und die Verwesung der Toten nicht über die Ruhezeit hinaus verlängern (§ 11 Abs. 1 BestG NRW).
Mit “§ 4a Grabsteine aus Kinderarbeit” ist erstmals ein gesetzliches Verbot für Grabmale und Grabeinfassungen aus Naturstein, die unter bestimmten Bedingungen hergestellt worden und nicht zertifiziert worden sind, in das Bestattungsgesetz aufgenommen worden. Der Wortlaut dieser gesetzlichen Regelung ist als § 21 in die neue Satzung aufgenommen worden.
Aufgrund der neuen Rechtslage hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 18. Januar 2023 auf Basis der aktualisierten Mustersatzung des Erzbistums Paderborn eine neue Friedhofssatzung für den Friedhof in Drolshagen beschlossen.
Die letzte Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung wurde ebenfalls durch den Krichenvorstand am 18. Januar 2023 verabschiedet .
Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat. Diese wurden am 16. Februar 2023 für die Friedhofssatzung und am 16. März 2023 für die Friedhofsgebührensatzung erteilt.
Die vorgeschriebene staatsaufsichtliche Genehmigung der Friedhofsgebührensatzung erfolgte durch die Bezirksregierung in Arnsberg am 05. Mai 2023.
Damit gelten aktuell für den Friedhof der römisch-katholischen Kirchengemeinde St. Clemens in Drolshagen die folgenden Regelwerke:
der katholischen Kirchengemeinde St. Clemens in Drolshagen
für den Friedhof der Kath. Kirchengemeinde St. Clemens, Drolshagen
(inkl. Gebührentarif)