Gottes­dienste weiter möglich — Einschrän­kungen bleiben vorerst

5. Mai 2020

Liebe Mitglieder unserer Gemeinden,

eine Weile noch müssen wir mit den Einschrän­kungen durch Corona leben. Gottes­dienste sind aber wieder möglich. Erste Erfah­rungen haben wir am Wochen­ende gemacht. Es war aufwendig, gewöh­nungs­be­dürftig, hat aber geklappt.

Grund­le­gende Voraus­set­zung ist das Einhalten der nötigen Abstände zwischen den Besu­chern. Das verrin­gert die Kapa­zität der Kirchen sehr. So passen in die großen jetzt weniger Besu­cher als sonst in die kleineren.
Entspre­chend gibt das Erzbistum vor, dass vor allem in den größeren Kirchen wieder Gottes­dienste sein können.
Diesen Vorgaben tragen wir auch Rech­nung. Wir bemühen uns aber, so wie wir es schaffen, auch in den nicht so großen Kirchen Gottes­dienste zu ermög­li­chen. Jeden­falls da, wo es bei den Einschrän­kungen über­haupt geht.

Wir empfehlen Gesichts­masken zu tragen. Wer erkältet ist sollte nicht kommen. Jeder kann und muß ohnehin für sich abwägen.

Alle, die kommen wollen, sind herz­lich eingeladen.

Das Leitungs­team

 

Folgende Eucha­ris­tie­feiern finden statt:

Am Samstag/Sonntag 09/10. Mai:

  • in der St. Martinus-Kirche: Vorabend­messe 18:00 Uhr, 08:00 Uhr, 11:00 Uhr und 19:00 Uhr (jeweils 85 Plätze)
  • in der St. Marien-Kirche: 09:30 Uhr (62 Plätze)
  • in Sondern: Vorabend­messe 17:00 Uhr (40 Plätze)
  • in Altenkle­us­heim: Vorabend­messe 18:30 Uhr (20 Plätze)
  • in Neger: 09:30 Uhr (20 Plätze)
  • in der Heilig-Geist-Kirche: 11:00 Uhr (25 Plätze)

Am Samstag/Sonntag 16./17. Mai:

  • in der St. Martinus-Kirche: Vorabend­messe 18:00 Uhr, 08:00 Uhr, 11:00 Uhr und 19:00 Uhr (jeweils 85 Plätze)
  • in der St. Marien-Kirche: 09:30 Uhr (62 Plätze)
  • in Rhode: Vorabend­messe 17:00 Uhr (28 Plätze)
  • in Saßmicke: Vorabend­messe 18:30 Uhr (18 Plätze)
  • in Ober­vei­schede: 09:30 Uhr (19 Plätze)
  • in Neuenkle­us­heim: 11:00 Uhr (27 Plätze)

Sollten die ausge­wie­senen Plätze belegt sein, ist kein Einlass in die Kirchen mehr möglich!
Ein Ordnungs­dienst hilft bei der Orien­tie­rung und sorgt für die Einhal­tung der recht­li­chen Vorgaben.

Vorankün­di­gung

An Christi Himmel­fahrt werden keine Prozes­sionen statt­finden können. Wir planen aber bei gutem Wetter
einen Frei­luft­got­tes­dienst am Himmel­fahrts­morgen in Rhode und in Olpe auf dem Kreuz­berg bei der 12. Station.
Ebenso am Vorabend in Neuenkle­us­heim an der Beismicke.

Auch dort ist es Voraus­set­zung die Abstands- und Hygie­ne­re­geln einzuhalten.

Die Situa­tion ist nach wie vor unge­wohnt. Bitte bringen Sie Flexi­bi­lität, Gelas­sen­heit und eine Portion Geduld
mit. Herz­li­chen Dank dafür.

Auszug aus den Rahmen­be­din­gungen des Erzbistums

  • Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffent­liche Gottes­dienste an Sonn- und Feiertagen
    gefeiert.
  • Die für alle Ansamm­lungen in geschlos­senen Räumen geltenden Bestim­mungen sind dabei maßgeblich.
  • Der Zugang zu den Gottes­diensten wird begrenzt; die Zahl der zuge­las­senen Gottesdienstteilnehmer
    richtet sich nach der Größe des Raumes. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden
    gebo­tene oder empfoh­lene Mindest­ab­stand einzu­halten ist. Fami­lien werden nicht getrennt.
  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicher­zu­stellen, dass die Abstands­re­geln einge­halten werden.
  • Die Gläu­bigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzu­bringen. Kirchen­ei­gene Gesang­bü­cher dürfen
    nicht benutzt werden.
  • Die Weih­was­ser­be­cken bleiben geleert.
  • Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.
  • Die Kommu­nion wird ohne Spen­de­dialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt.
  • Die Mund­kom­mu­nion muss bis auf weiteres unterbleiben.

Pfarrer Clemens Steiling

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