Liebe Leserinnen und Leser,
Artikel 4 unseres Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Religionsausübung. Das ist ein hohes Gut. Wir leben in einem Staat, der mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften kooperiert anstatt auf Habachtstellung die nächstbeste Gelegenheit zur Konfrontation zu suchen. Das ist nicht selbstverständlich.
Seit Sonntag feiern wir wieder Gottesdienste: gemeinsam, uns physisch nah. Dazu sind zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und einzuhalten. Das Risiko einer möglichen Infektionskette ist zu minimieren. Zahlreiche Ehrenamtliche stellen das mit ihrem umsichtigen Engagement sicher und ihnen danken wir herzlich!
Dennoch kann durchaus diskutiert werden, inwieweit die Wiederermöglichung öffentlicher Gottesdienste zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist. Auch in unseren Gemeinden gehen da die Meinungen auseinander. Das ist verständlich und das darf so sein.
Während der Kommunionspendung in unseren Eucharistiefeiern konnten Sie durchaus den Eindruck haben: Wie sieht denn der Priester aus?
„Sieht ´n bisschen aus wie bei „Star Wars“, lächelte eine Dame aus der Gemeinde.
Warum dieser Aufwand? Um Sie und uns zu schützen.
In dieser aufgewühlten Zeit weiß niemand, ob er oder sie selbst infiziert ist oder nicht. Augenblickliche Symptomfreiheit sagt wenig aus.
„Liebe deinen Nächsten, wie dich selbst.“ (Mt 22,39 par.)
Die Konkretheit dieses jesuanischen Imperativs habe ich unterschätzt.
Spricht Jesus direkt in unsere Situation?
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich – trotz allem – einen guten Mai, in dem wir in besonderer Weise die Gottesmutter um Hilfe bitten.
Martin Neuhaus