Gremien im Erzbistum Pader­born werden neu gewählt

9. Okt. 2025

Erst­mals und damit auch in Zukunft werden die Wahlen der Kirchen­vor­stände (verant­wort­lich für die Verwal­tung des Kirchen­ver­mö­gens) und Pfarr­ge­mein­de­räte (verant­wort­lich für die seel­sorg­liche bzw. pasto­rale Arbeit) zeit­gleich sein. Ferner dauern die Amts­zeiten für Kirchen­vor­stände und Gemein­de­räte jeweils vier Jahre. Die neuen Gremien entsenden Mitglieder mit Stimm­recht an die darüber gele­gene Ebene, das heißt die Ebene des Pasto­ralen Raumes. Das dort gebil­dete Gremium nennt sich Pasto­ral­ver­bundsrat und besteht aus nicht gewählten, entsen­deten und beru­fenen Mitglie­dern. 1) Kirchen­vor­stände Wichtig für die Kirchen­vor­stände vor Ort ist neben der verkürzten Amts­zeit auf vier Jahre (früher 6 Jahre) die Größe des Kirchen­vor­standes. Ein Kirchen­vor­stand besteht in Kirchen­ge­meinden bis 5000 Mitglieder aus mindes­tens sechs Mitglie­dern, auf Antrag ist eine Redu­zie­rung auf fünf möglich. Bei Kirchen­ge­meinden bis 10.000 Mitglieder – das trifft allein auf die Kirchen­vor­stände St. Martinus Olpe und St. Clemens Drol­s­hagen zu, alle anderen sind kleiner – besteht der Kirchen­vor­stand aus mindes­tens acht. Im Pasto­ralen Raum Olpe-Kirch­spiel Drol­s­hagen gibt es insge­samt zwölf Kirchen­vor­stände, acht in Olpe und vier in Drol­s­hagen. 2) (Pfarr)Gemeinderäte Der Pasto­rale Raum Olpe-Drol­s­hagen hat fünf Pfarr­ge­mein­de­räte. Neben einem Gesamt­pfarr­ge­mein­derat in Olpe, vier Pfarr­ge­mein­de­räte in Drol­s­hagen. In Drol­s­hagen wurde in Vorbe­rei­tung auf die Wahl entschieden, sich, ähnlich wie in Olpe schon prak­ti­ziert, zu einem Pfarr­ge­mein­derat – Gesamt­pfarr­ge­mein­derat, kurz Gemein­derat Drol­s­hagen – zusam­men­zu­schließen. Ein Gemein­derat hat mindes­tens sechs Mitglieder. Eine Maxi­mal­größe gibt es nicht. Die Gemein­de­räte werden von haupt­amt­li­chem Personal begleitet und gestalten das Gemein­de­leben in den Teil­be­rei­chen des Pasto­ralen Raumes eigen­ständig. Die in Zukunft bestehenden zwei! Gemein­de­räte Olpe und Drol­s­hagen entsenden Personen mit Stimm­recht an die nächst­hö­here Ebene – den Pasto­ral­ver­bundsrat. Der Pasto­ral­ver­bundsrat bildet das pasto­rale Leitungs­gre­mium im Pasto­ralen Raum Olpe-Kirch­spiel Drol­s­hagen. Er ist das Gremium, welches nicht gewählt wird, sondern in welches verschie­dene Vertreter entsendet werden. Hier werden diako­ni­sche, kate­che­ti­sche und litur­gi­sche Schwer­punkte gesetzt und verläss­liche Orte für Eucha­ristie in Rück­sprache mit den Gemeinden vor Ort gesteuert. Dadurch werden die Zusam­men­ar­beit und Vernet­zung der Gemeinden geför­dert. Wichtig dabei: Der Pasto­ral­ver­bundsrat ist gemeinsam besetzt mit ehren­amt­lich tätigen Menschen und haupt­amt­lich Mitar­bei­tenden. Das Ziel: Entschei­dungen gemeinsam treffen bei mehr Mitsprache, mehr Frei­raum und mehr Verant­wor­tung für die in ihm Enga­gierten. Zu den bereits bekannten Gremien Kirchen­vor­stand und Pfarr­ge­mein­derat kommen soge­nannte Gemein­de­teams. Sie sind flexible Orga­ni­sa­ti­ons­formen. Sie haben drei und mehr Mitglieder. Sie finden sich frei und sind von formalen Vorgaben wie Vorstands­wahl oder Proto­koll­füh­rung befreit. Sie sind bezogen auf Orte oder bilden sich themen­ori­en­tiert in Teil­be­rei­chen des Pasto­ralen Raumes Olpe-Drol­s­hagen. Jeder kann mitma­chen und sich einbringen. Gemein­de­teams sind eine Neue­rung in der Gremi­en­struktur des Erzbis­tums mit der wohl größten Verän­de­rungs­kraft. Sie werden der Ort sein, in dem sich ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment für die Kirche in beson­derer Weise abspielt. Zugleich sind sie zukünftig das Gesicht einer Gemeinde vor Ort. Gemein­de­teams können unter anderem eine Fort­füh­rung der bishe­rigen Gemein­de­aus­schüsse oder Kapel­len­vor­stände sein. Sie agieren weit­ge­hendst selbst­be­stimmt und selbst­organ­siert. Sie können auf Dauer ange­legt sein oder auch zeit­lich begrenzt. Sie können mit Mittel­zu­wen­dungen aus dem Pasto­ralen Raum verbunden sein oder auch nicht. Kurzum: Sie gestalten eigen­ständig Gemein­de­leben, vernetzen Akteure und Akteu­rinnen, initi­ieren an unter­schied­li­chen Punkten im Pasto­ralen Raum Projekte für den Glauben und die Kirche. Alle vier Jahre dreht sich für die Gremien (Pfarr)Gemeinderat und Kirchen­vor­stand nun das Perso­nal­ka­rus­sell. Bei den Kirchen­vor­stands­wahlen entfällt damit die bishe­rige sechs­jäh­rige Amts­zeit und das rollie­rende System, nach welchem alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder ausschied. Zudem wird die Wahl in einem hybriden Format statt­finden. Das heißt, der Urnen­gang ins Pfarr­heim oder die Kirche entfällt. Statt­dessen erfolgt die Stimm­ab­gabe per Brief­wahl oder digital. Ähnlich wie bei der Bundes­tags­wahl bekommt deshalb jedes Mitglied einer Kirchen­ge­meinde im Oktober eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung zugesandt.Wahlberechtigt sind für die (Pfarr)Gemeinderäte alle Mitglieder der Kirchen­ge­meinde ab 14 Jahren, wählbar alle Personen ab 14 Jahren bis 75 (nicht voll­endet) Jahren. Wahl­be­rech­tigt für die Kirchen­vor­stände sind alle Personen ab 16 Jahren, wählbar alle Personen von 18 Jahren bis 75 (nicht voll­endet) Jahren. Die vorläu­figen Kandi­da­ten­listen für die Gremi­en­wahlen sollen im Laufe des Monats August auf der Home­page des Pasto­ralen Raums und in den Schau­kästen der Pfarr­kir­chen veröf­fent­licht werden. Die endgül­tigen Kandi­da­ten­listen (nach Einpflege mögli­cher Ergän­zungs­vor­schläge) spätes­tens am 19. September! Für die beiden (Pfarr)Gemeinderäte in Drol­s­hagen und Olpe gibt es jeweils eine Kandi­da­ten­liste. Wie schon bei früheren Kirchen­vor­stand­wahlen hat darüber hinaus jeder Kirchen­vor­stand eine eigene Kandi­da­ten­liste. Deine Stimme zählt – einfach online oder per Brief! Gremi­en­wahlen im Erzbistum Pader­born im neuen, hybriden Format Im Herbst 2025 sind alle Wahl­be­rech­tigten im Erzbistum Pader­born einge­laden, über die Zusam­men­set­zung der pasto­ralen Gremien und Kirchen­vor­stände mitzu­ent­scheiden. Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Brief­wahl. Die bishe­rige Urnen­wahl entfällt. Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahl­be­rech­tigten ihre persön­liche Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Diese enthält sowohl die Zugangs­daten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Brief­wahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Brief­wahl­un­ter­lagen endet je nach Pfarrei am 8. oder 9. November. Mit diesem neuen Verfahren wird es einfa­cher, von seinem Stimm­recht Gebrauch zu machen – unab­hängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Betei­li­gung, erleich­tert die Orga­ni­sa­tion vor Ort und unter­stützt die ehren­amt­lich Enga­gierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahl­be­tei­li­gung und damit eine starke Legi­ti­ma­tion der gewählten Gremien“, so das Projekt­team Wahlen im Erzbistum. Wer sich mit dem neuen Wahl­format vertraut machen möchte, kann die Online-Wahl bereits vorab testen: Für die pasto­ralen Gremien und die Kirchen­vor­stände steht jeweils eine eigene Demo-Wahl­ka­bine zur Verfü­gung. Demo­wahl­ka­bine für pasto­rale Gremien: https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921291/demo-vote Demo­wahl­ka­bine für Kirchen­vor­stände: https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921293/demo-vote Kontakt für Rück­fragen: Erzbistum Pader­born – Projekt­team Wahlen E‑Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de Website: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/

Leser interessierten sich auch für:

Die Kandi­die­ren­den­listen

Die Kandi­die­ren­den­listen

Gemeinderat Olpe Gemeinderat Drolshagen KV St. Martinus Olpe KV St. Clemens Drolshagen KV St. Marien Olpe KV St. Antonius Eins. Iseringhausen KV St....

Kleine Marken, große Wirkung

Kleine Marken, große Wirkung

Mit Briefmarkensammeln Berufsausbildung ermöglichen Es war mal wieder an der Zeit, die durch die Kolpingsfamilie Drolshagen gesammelten Briefmarken...

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner