Die Kirchengemeinde informiert darüber, dass mit Grundstückskaufvertrag vom 14. November 2019 die seit vielen Jahren ungenutzte ehemalige Vikarie veräußert wurde. Der Kaufvertrag ist juristisch schwebend unwirksam, weil zum Wirksamwerden noch die Vermessung durchzuführen ist und der Notar noch verschiedene Genehmigungen einholen muss. Die grundbuchrechtliche Umschreibung auf den Käufer wird daher noch etwas Zeit brauchen. Der Käufer wird das Haus denkmalgerecht sanieren und beabsichtigt es auch selbst zu bewohnen.