Die Kirchen­ge­meinde infor­miert darüber, dass mit Grund­stücks­kauf­ver­trag vom 14. November 2019 die seit vielen Jahren unge­nutzte ehema­lige Vikarie veräu­ßert wurde. Der Kauf­ver­trag ist juris­tisch schwe­bend unwirksam, weil zum Wirk­sam­werden noch die Vermes­sung durch­zu­führen ist und der Notar noch verschie­dene Geneh­mi­gungen einholen muss. Die grund­buch­recht­liche Umschrei­bung auf den Käufer wird daher noch etwas Zeit brau­chen. Der Käufer wird das Haus denk­mal­ge­recht sanieren und beab­sich­tigt es auch selbst zu bewohnen.

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