Gottes­dienste weiter möglich — Einschrän­kungen bleiben vorerst

27. Mai 2020

Liebe Mitglieder unserer Gemeinden,

auch wenn insge­samt wieder mehr möglich ist, die Einschrän­kungen bei der Nutzung der Kirchen und damit unserer Gottes­dienste gelten weiterhin. Die Abstands- und Hygie­ne­be­din­gungen sind einzu­halten. Prozes­sionen können nicht stattfinden.

Die guten Erfah­rungen mit den Frei­luft­got­tes­diensten in Rhode auf dem Tennis­platz und an der 12. Kreuz­weg­sta­tion auf dem Kreuz­berg an Christi Himmel­fahrt ermu­tigen uns, auch an Fron­leichnam so zu planen. Wir feiern Eucha­ristie auf der Blei­che­wiese in Olpe und auf dem Schüt­zen­platz in Neger um 9.30 Uhr, auf dem Schüt­zen­platz in Rehring­hausen um 11.00 Uhr.

Auch Werk­tags­got­tes­dienste wird es – zunächst probe­weise – wieder geben: ab Pfingst­dienstag morgens um 8.00 Uhr in St. Martinus und ab 09. Juni diens­tags um 16.30 Uhr in der Kran­ken­haus­ka­pelle, in St. Marien Wort­got­tes­dienste diens­tags um 19.00 Uhr.

Das sind kleine Schritte in die Norma­lität. Wir bitten alle um umsich­tiges Verhalten, damit sie nicht gefährdet werden.

Herz­liche Grüße
Das Leitungsteam

Bitte beachten Sie die folgende Neue­rung ab Pfingstsamstag:
Regis­trie­rung von Gottesdienstbesuchern

Ab kommenden Samstag, 30. Mai, sind die Besu­cher von Gottes­diensten zur Rück­ver­folg­bar­keit nament­lich zu erfassen. Ab dem Wochen­ende müssen daher Name, Adresse und Tele­fon­nummer, mehr Daten sind nicht erfor­der­lich, erfasst und für vier Wochen aufbe­wahrt werden.

Laut Vorschrift des Landes Nord­rhein-West­falen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbe­fugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen voll­ständig zu vernichten.“

Wenn Sie einen Zettel mit Name, Adresse und Tele­fon­nummer mitbringen, geht die Regis­trie­rung noch schneller.

Folgende Messen werden gefeiert:

Pfingst­sonntag, 31. Mai

Vorabend­messe 17.00 Uhr: Heilig Geist (Patro­nats­fest)
Vorabend­messe 18.00 Uhr: St. Martinus
Vorabend­messe 18.30 Uhr: Oberveischede
8.00 Uhr: St. Martinus
9.30 Uhr: St. Marien und Neger
11.00 Uhr: St. Martinus und Rhode

Pfingst­montag, 01. Juni

8.00 Uhr: St. Martinus
9.30 Uhr: St. Marien
9.30 Uhr Dahl (Messe vor der Kirche, als Schützenmesse)
11.00 Uhr: St. Martinus,
11.00 Uhr Neuenkle­us­heim (Frei­luft­messe vor der Kirche)
11.00 Uhr:  Sondern
19.00 Uhr: St. Martinus

Sonntag, 07. Juni

Vorabend­messe 17:00 Uhr: Sondern
Vorabend­messe 18:00 Uhr: St. Martinus
Vorabend­messe 18:30 Uhr: Saßmicke
08:00 Uhr: St. Martinus
09:30 Uhr: St. Marien und Altenkleusheim
11:00 Uhr: St. Martinus
19:00 Uhr: St. Martinus

Fron­leichnam, 11. Juni

Vorabend­messe 18.30 Uhr: St. Martinus
8.00 Uhr: St. Martinus
9.30 Uhr: Eucha­ristie auf der Blei­che­wiese. Bei schlechtem Wetter ist um 9.30 Uhr eine hl. Messe in der St. Marien-Kirche, um 11.00 Uhr ist eine hl. Messe in der St. Martinus-Kirche.
9.30 Uhr: Eucha­ristie auf dem Schüt­zen­platz in Neger. Bei schlechtem Wetter ist die hl. Messe in der Kirche
11.00 Uhr: Eucha­ristie auf dem Schüt­zen­platz in Rehr­in­hausen. Bei schlechtem Wetter entfällt die hl. Messe.
19.00 Uhr: St. Martinus

Auszug aus den Rahmen­be­din­gungen des Erzbistums

  • Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffent­liche Gottes­dienste an Sonn- und Feier­tagen gefeiert.
  • Die für alle Ansamm­lungen in geschlos­senen Räumen geltenden Bestim­mungen sind dabei maßgeblich.
  • Der Zugang zu den Gottes­diensten wird begrenzt; die Zahl der zuge­las­senen Gottes­dienst­teil­nehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden gebo­tene oder empfoh­lene Mindest­ab­stand einzu­halten ist. Fami­lien werden nicht getrennt.
  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicher­zu­stellen, dass die Abstands­re­geln einge­halten werden.
  • Die Gläu­bigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzu­bringen. Kirchen­ei­gene Gesang­bü­cher dürfen nicht benutzt werden.
  • Die Weih­was­ser­be­cken bleiben geleert.
  • Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.
  • Die Kommu­nion wird ohne Spen­de­dialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt.
  • Die Mund­kom­mu­nion muss bis auf weiteres unterbleiben.

 

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