Gottes­dienste weiter möglich — Einschrän­kungen bleiben vorerst

18. Mai 2020

Liebe Mitglieder unserer Gemeinden,

eine Weile noch müssen wir mit den Einschrän­kungen durch Corona leben. Gottes­dienste sind aber wieder möglich. Erste Erfah­rungen haben wir am Wochen­ende gemacht. Es war aufwendig, gewöh­nungs­be­dürftig, hat aber geklappt.

Grund­le­gende Voraus­set­zung ist das Einhalten der nötigen Abstände zwischen den Besu­chern. Das verrin­gert die Kapa­zität der Kirchen sehr. So passen in die großen jetzt weniger Besu­cher als sonst in die kleineren.
Entspre­chend gibt das Erzbistum vor, dass vor allem in den größeren Kirchen wieder Gottes­dienste sein können.
Diesen Vorgaben tragen wir auch Rech­nung. Wir bemühen uns aber, so wie wir es schaffen, auch in den nicht so großen Kirchen Gottes­dienste zu ermög­li­chen. Jeden­falls da, wo es bei den Einschrän­kungen über­haupt geht.

Wir empfehlen Gesichts­masken zu tragen. Wer erkältet ist sollte nicht kommen. Jeder kann und muß ohnehin für sich abwägen.

Alle, die kommen wollen, sind herz­lich eingeladen.

Das Leitungs­team

Folgende Mess­feiern finden statt:

Christi Himmel­fahrt, 21. Mai:

  • in der St. Martinus-Kirche: (jeweils 85 Plätze) Vorabend­messe  18:30 Uhr, 08:00 Uhr, 11:00 Uhr Eucha­ristie an der 12. Kreuz­weg­sta­tion und 19:00 Uhr
  • in Neuenkle­us­heim: 19:00 Uhr: Vorabend­messe in der Beismicke
  • in Rhode: 09:30 Uhr: Eucha­ristie auf dem Tennisplatz

Am Samstag/Sonntag 23./24. Mai:

  • in der St. Martinus-Kirche: (jeweils 85 Plätze) 18:00 Uhr: Vorabend­messe, 08:00 Uhr: Eucha­ristie, 11:00 Uhr: Eucha­ristie, 19:00 Uhr: Eucharistie
  • in der St. Marien-Kirche: (62 Plätze) 09:30 Uhr: Eucharistie
  • in Sondern: (40 Plätze) 17:00 Uhr: Vorabendmesse
  • in Neger: (20 Plätze) 18:30 Uhr: Vorabendmesse
  • in Altenkle­us­heim: (20 Plätze) 09:30 Uhr: Eucharistie
  • in Dahl: (54 Plätze) 11:00 Uhr: Eucharistie

Sollten die ausge­wie­senen Plätze belegt sein, ist kein Einlass in die Kirchen mehr möglich! Ein Ordnungs­dienst hilft bei der Orien­tie­rung und sorgt für die Einhal­tung der recht­li­chen Vorgaben.

Pfingsten in den Kleus­heimer Dörfern

Auf die über 300jährige Pfingst­pro­zes­sion müssen wir dieses Jahr leider verzichten. Damit diese schöne Tradi­tion aber nicht ganz entfällt, haben sich die Dörfer Altenkle­us­heim und Neuenkle­us­heim eine Alter­na­tive überlegt.
Es werden zwei Stationen gestaltet, die zum Gebet einladen. Alle sind einge­laden diese Orte von Pfingst­sonntag, 11:00 Uhr, bis Pfingst­montag, 17:30 Uhr, im Zuge einer (privaten) Wande­rung zu besu­chen. Die geltenden Rahmen­be­din­gungen sind dabei einzuhalten.
Die Stationen befinden sich am Kreuz an der Lehm­kuhle in Neuenkle­us­heim und am Kreuz auf der Kleus­heimer Höhe, zwischen Neuenkle­us­heim und Altenkleusheim.
Am Neuenkle­us­heimer Kreuz können alle Pilger, insbe­son­dere die Kinder, das dort gelegte Boden­bild mit einer Sonne vervoll­stän­digen. Dazu ist jeder einge­laden, einen oder mehrere gelb bemalte Steine mitzu­bringen, um sie dort abzu­legen. Alle Pilger dürfen sich außerdem an beiden Stationen auf einen kleinen Pfingst­im­puls zum Mitnehmen freuen.
Unter der Mitwir­kung des Musik­ver­eins Neuenkle­us­heim in kleiner Beset­zung wird es vor der Kirche in Neuenkle­us­heim am Pfingst­montag um 11:00 Uhr eine Open-Air-Pfingst­messe geben. Auch hier gelten die übli­chen Vorgaben, insbe­son­dere der Mindestabstand.
Nach der Messe wird das Aller­hei­ligste bis 17:30 Uhr in der Kirche zur Anbe­tung ausge­setzt sein. Die Anbe­tung erfolgt unter Berück­sich­ti­gung des Mindest­ab­standes im Vorraum der Kirche.
Wir freuen uns auf Ihr Mittun und bedanken uns schon jetzt für das Einhalten der Vorgaben.

Ihr Gemein­de­aus­schuss und Kirchen­vor­stand aus Altenkle­us­heim und Neuenkleusheim.

Auszug aus den Rahmen­be­din­gungen des Erzbistums

  • Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffent­liche Gottes­dienste an Sonn- und Feier­tagen gefeiert.
  • Die für alle Ansamm­lungen in geschlos­senen Räumen geltenden Bestim­mungen sind dabei maßgeblich.
  • Der Zugang zu den Gottes­diensten wird begrenzt; die Zahl der zuge­las­senen Gottes­dienst­teil­nehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden gebo­tene oder empfoh­lene Mindest­ab­stand einzu­halten ist. Fami­lien werden nicht getrennt.
  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicher­zu­stellen, dass die Abstands­re­geln einge­halten werden.
  • Die Gläu­bigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzu­bringen. Kirchen­ei­gene Gesang­bü­cher dürfen nicht benutzt werden.
  • Die Weih­was­ser­be­cken bleiben geleert.
  • Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.
  • Die Kommu­nion wird ohne Spen­de­dialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt.
  • Die Mund­kom­mu­nion muss bis auf weiteres unterbleiben.

 

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