Liebe Mitglieder unserer Gemeinden,
eine Weile noch müssen wir mit den Einschränkungen durch Corona leben. Gottesdienste sind aber wieder möglich. Erste Erfahrungen haben wir am Wochenende gemacht. Es war aufwendig, gewöhnungsbedürftig, hat aber geklappt.
Grundlegende Voraussetzung ist das Einhalten der nötigen Abstände zwischen den Besuchern. Das verringert die Kapazität der Kirchen sehr. So passen in die großen jetzt weniger Besucher als sonst in die kleineren.
Entsprechend gibt das Erzbistum vor, dass vor allem in den größeren Kirchen wieder Gottesdienste sein können.
Diesen Vorgaben tragen wir auch Rechnung. Wir bemühen uns aber, so wie wir es schaffen, auch in den nicht so großen Kirchen Gottesdienste zu ermöglichen. Jedenfalls da, wo es bei den Einschränkungen überhaupt geht.
Wir empfehlen Gesichtsmasken zu tragen. Wer erkältet ist sollte nicht kommen. Jeder kann und muß ohnehin für sich abwägen.
Alle, die kommen wollen, sind herzlich eingeladen.
Das Leitungsteam
Folgende Eucharistiefeiern finden statt:
Am Samstag/Sonntag 09/10. Mai:
- in der St. Martinus-Kirche: Vorabendmesse 18:00 Uhr, 08:00 Uhr, 11:00 Uhr und 19:00 Uhr (jeweils 85 Plätze)
- in der St. Marien-Kirche: 09:30 Uhr (62 Plätze)
- in Sondern: Vorabendmesse 17:00 Uhr (40 Plätze)
- in Altenkleusheim: Vorabendmesse 18:30 Uhr (20 Plätze)
- in Neger: 09:30 Uhr (20 Plätze)
- in der Heilig-Geist-Kirche: 11:00 Uhr (25 Plätze)
Am Samstag/Sonntag 16./17. Mai:
- in der St. Martinus-Kirche: Vorabendmesse 18:00 Uhr, 08:00 Uhr, 11:00 Uhr und 19:00 Uhr (jeweils 85 Plätze)
- in der St. Marien-Kirche: 09:30 Uhr (62 Plätze)
- in Rhode: Vorabendmesse 17:00 Uhr (28 Plätze)
- in Saßmicke: Vorabendmesse 18:30 Uhr (18 Plätze)
- in Oberveischede: 09:30 Uhr (19 Plätze)
- in Neuenkleusheim: 11:00 Uhr (27 Plätze)
Sollten die ausgewiesenen Plätze belegt sein, ist kein Einlass in die Kirchen mehr möglich!
Ein Ordnungsdienst hilft bei der Orientierung und sorgt für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
Vorankündigung
An Christi Himmelfahrt werden keine Prozessionen stattfinden können. Wir planen aber bei gutem Wetter
einen Freiluftgottesdienst am Himmelfahrtsmorgen in Rhode und in Olpe auf dem Kreuzberg bei der 12. Station.
Ebenso am Vorabend in Neuenkleusheim an der Beismicke.
Auch dort ist es Voraussetzung die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Die Situation ist nach wie vor ungewohnt. Bitte bringen Sie Flexibilität, Gelassenheit und eine Portion Geduld
mit. Herzlichen Dank dafür.
Auszug aus den Rahmenbedingungen des Erzbistums
- Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen
gefeiert. - Die für alle Ansammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen sind dabei maßgeblich.
- Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer
richtet sich nach der Größe des Raumes. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden
gebotene oder empfohlene Mindestabstand einzuhalten ist. Familien werden nicht getrennt. - Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicherzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.
- Die Gläubigen werden gebeten, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Kircheneigene Gesangbücher dürfen
nicht benutzt werden. - Die Weihwasserbecken bleiben geleert.
- Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.
- Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt.
- Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.
Pfarrer Clemens Steiling