Kommunionhelfer und Lektoren
Kommunionhelfer
Nach einem Beschluss des II. Vatikanischen Konzils (1962 — 1965) können Laien — Frauen und Männer — bei der Austeilung der hl. Kommunion helfen. Die Erlaubnis dazu wird in der Regel vom zuständigen Bischof erteilt.
Kommunionhelferinnen und ‑helfer dürfen dann zum Einsatz kommen, wenn die Anzahl der anwesenden Kleriker, d. h. Priester und / oder Diakone, so gering ist, dass sich der Gottesdienst durch das Austeilen der Kommunion übermäßig in die Länge ziehen würde. Außerdem haben Kommunionhelfer die Erlaubnis außerhalb des Kirchenraumes die Kommunion z. B. alten und kranken Gemeindemitgliedern zu bringen, die nicht mehr zur Kirche kommen können.
Lektoren
Der Begriff “Lektor” stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet (Vor-)Leser. Die Tätigkeiten des Lektors gehen über das reine Vorlesen hinaus. Die Lektoren verkündigen die für eine Messfeier vorgesehenen Lesungen der Heiligen Schrift (mit Ausnahme des Evangeliums) und tragen stellvertretend für die ganze Gemeinde deren Anliegen in den Fürbitten vor.
Der Lektorendienst ist ein wichtiger Beitrag, den Laien in der Liturgie leisten können. Er soll verdeutlichen, dass auch der Priester ein “Hörer” der Worte der heiligen Schrift ist. Der Lektor leiht diesen Worten seine Stimme.