St. Clemens Haus Drol­s­hagen — Miet- und Benutzungsordnung

Miet- und Benutzungsordnung

Die aktu­elle Miet- und Benut­zungs­ord­nung des St. Clemens Hauses in Drol­s­hagen aus dem Jahre 2017 wurde vom Kirchen­vor­stand der St. Clemens Gemeinde erar­beitet. Das neue Bedin­gungs­werk lehnt sich an ähnliche Rege­lungen für entspre­chende Räum­lich­keiten und Bauten in der näheren Umge­bung an und wurde nach einer juris­ti­schen Prüfung in der Sitzung des Kirchen­vor­stands verab­schiedet. Die derzeit aktu­elle Fassung stammt vom 01. Oktober 2017.

Diese Miet- und Benut­zungs­ord­nung für das St. Clemens Haus ist damit für alle zukünf­tigen Anmie­tungen von Räum­lich­keiten und ander­wei­tigen Nutzungen des St. Clemens Hauses bindend. Sie regelt die jewei­ligen Rechte und Pflichten der Nutzer bzw. Mieter sowie der Kirchen­ge­meinde. Die voll­stän­dige Text­fas­sung können Sie sich über den folgenden Link herunterladen:

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