St. Clemens Haus Drolshagen — Miet- und Benutzungsordnung
Miet- und Benutzungsordnung
Die aktuelle Miet- und Benutzungsordnung des St. Clemens Hauses in Drolshagen aus dem Jahre 2017 wurde vom Kirchenvorstand der St. Clemens Gemeinde erarbeitet. Das neue Bedingungswerk lehnt sich an ähnliche Regelungen für entsprechende Räumlichkeiten und Bauten in der näheren Umgebung an und wurde nach einer juristischen Prüfung in der Sitzung des Kirchenvorstands verabschiedet. Die derzeit aktuelle Fassung stammt vom 01. Oktober 2017.
Diese Miet- und Benutzungsordnung für das St. Clemens Haus ist damit für alle zukünftigen Anmietungen von Räumlichkeiten und anderweitigen Nutzungen des St. Clemens Hauses bindend. Sie regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Nutzer bzw. Mieter sowie der Kirchengemeinde. Die vollständige Textfassung können Sie sich über den folgenden Link herunterladen: