Aufgaben des Gemeindeausschuss

Der Gemein­de­aus­schuss

  • ist wichtig, damit die Inter­es­sen­ver­tre­tung vor Ort im größeren Raum gesi­chert ist und umgekehrt.

  • entscheidet selb­ständig in allen Orts­an­ge­le­gen­heiten der Gemeinde.

  • ist recht­lich ein Sachausschuss.

  • wird vom Gesamt­pfarr­ge­mein­derat beauf­tragt (mit Beauftragungsfeier?).

  • gibt nach Möglich­keit mindes­tens einmal im Jahr Rechenschaft/Bericht ab über Tätig­keit an den Gesamtpfarrgemeinderat.

  • lädt Ehren­amt­liche aus den verschie­denen Vereinen, Verbänden und Grup­pie­rungen sowie von Einrich­tungen zur Mitar­beit vor Ort ein.

  • kann ein Leitungs­team wählen (das z. B. aus zwei Personen besteht). Wenn die Entschei­dung dazu gefällt wird, sollte sinn­vol­ler­weise das Mitglied des Gesamt­pfarr­ge­mein­de­rates darin Mitglied sein.

  • setzt die Beschlüsse des Gesamt­pfarr­ge­mein­de­rates um bzw. hat sie im Blick und trägt umge­kehrt die Anliegen der Gemeinde dem Gesamt­pfarr­ge­mein­derat vor.

  • nimmt vor Ort alle Anliegen der Kirchen­ge­meinde wahr und entscheidet in Orts­an­ge­le­gen­heiten selbständig. 

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