Aufgaben des Gemeindeausschuss
Der Gemeindeausschuss
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ist wichtig, damit die Interessenvertretung vor Ort im größeren Raum gesichert ist und umgekehrt.
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entscheidet selbständig in allen Ortsangelegenheiten der Gemeinde.
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ist rechtlich ein Sachausschuss.
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wird vom Gesamtpfarrgemeinderat beauftragt (mit Beauftragungsfeier?).
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gibt nach Möglichkeit mindestens einmal im Jahr Rechenschaft/Bericht ab über Tätigkeit an den Gesamtpfarrgemeinderat.
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lädt Ehrenamtliche aus den verschiedenen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen sowie von Einrichtungen zur Mitarbeit vor Ort ein.
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kann ein Leitungsteam wählen (das z. B. aus zwei Personen besteht). Wenn die Entscheidung dazu gefällt wird, sollte sinnvollerweise das Mitglied des Gesamtpfarrgemeinderates darin Mitglied sein.
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setzt die Beschlüsse des Gesamtpfarrgemeinderates um bzw. hat sie im Blick und trägt umgekehrt die Anliegen der Gemeinde dem Gesamtpfarrgemeinderat vor.
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nimmt vor Ort alle Anliegen der Kirchengemeinde wahr und entscheidet in Ortsangelegenheiten selbständig.