Am 8./9. November 2025 wird im Erzbistum Pader­born gewählt

7. Aug. 2025

Erst­mals und damit auch in Zukunft werden die Wahlen der Kirchen­vor­stände (verant­wort­lich für die Verwal­tung des Kirchen­ver­mö­gens) und Pfarr­ge­mein­de­räte (verant­wort­lich für die seel­sorg­liche bzw. pasto­rale Arbeit) zeit­gleich sein. Ferner dauern die Amts­zeiten für Kirchen­vor­stände und Gemein­de­räte jeweils vier Jahre. Die neuen Gremien entsenden Mitglieder mit Stimm­recht an die darüber gele­gene Ebene, das heißt die Ebene des Pasto­ralen Raumes. Das dort gebil­dete Gremium nennt sich Pasto­ral­ver­bundsrat und besteht aus nicht gewählten, entsen­deten und beru­fenen Mitgliedern.

1) Kirchen­vor­stände

Wichtig für die Kirchen­vor­stände vor Ort ist neben der verkürzten Amts­zeit auf vier Jahre (früher 6 Jahre) die Größe des Kirchen­vor­standes. Ein Kirchen­vor­stand besteht in Kirchen­ge­meinden bis 5000 Mitglieder aus mindes­tens sechs Mitglie­dern, auf Antrag ist eine Redu­zie­rung auf fünf möglich. Bei Kirchen­ge­meinden bis 10.000 Mitglieder – das trifft allein auf die Kirchen­vor­stände St. Martinus Olpe und St. Clemens Drol­s­hagen zu, alle anderen sind kleiner – besteht der Kirchen­vor­stand aus mindes­tens acht. Im Pasto­ralen Raum Olpe-Kirch­spiel Drol­s­hagen gibt es insge­samt zwölf Kirchen­vor­stände, acht in Olpe und vier in Drolshagen.

2) (Pfarr)Gemeinderäte

Der Pasto­rale Raum Olpe-Drol­s­hagen hat fünf Pfarr­ge­mein­de­räte. Neben einem Gesamt­pfarr­ge­mein­derat in Olpe, vier Pfarr­ge­mein­de­räte in Drol­s­hagen. In Drol­s­hagen wurde in Vorbe­rei­tung auf die Wahl entschieden, sich, ähnlich wie in Olpe schon prak­ti­ziert, zu einem Pfarr­ge­mein­derat – Gesamt­pfarr­ge­mein­derat, kurz Gemein­derat Drol­s­hagen – zusam­men­zu­schließen. Ein Gemein­derat hat mindes­tens sechs Mitglieder. Eine Maxi­mal­größe gibt es nicht. Die Gemein­de­räte werden von haupt­amt­li­chem Personal begleitet und gestalten das Gemein­de­leben in den Teil­be­rei­chen des Pasto­ralen Raumes eigen­ständig. Die in Zukunft bestehenden zwei! Gemein­de­räte Olpe und Drol­s­hagen entsenden Personen mit Stimm­recht an die nächst­hö­here Ebene – den Pastoralverbundsrat.

Der Pasto­ral­ver­bundsrat bildet das pasto­rale Leitungs­gre­mium im Pasto­ralen Raum Olpe-Kirch­spiel Drol­s­hagen. Er ist das Gremium, welches nicht gewählt wird, sondern in welches verschie­dene Vertreter entsendet werden. Hier werden diako­ni­sche, kate­che­ti­sche und litur­gi­sche Schwer­punkte gesetzt und verläss­liche Orte für Eucha­ristie in Rück­sprache mit den Gemeinden vor Ort gesteuert. Dadurch werden die Zusam­men­ar­beit und Vernet­zung der Gemeinden geför­dert. Wichtig dabei: Der Pasto­ral­ver­bundsrat ist gemeinsam besetzt mit ehren­amt­lich tätigen Menschen und haupt­amt­lich Mitar­bei­tenden. Das Ziel: Entschei­dungen gemeinsam treffen bei mehr Mitsprache, mehr Frei­raum und mehr Verant­wor­tung für die in ihm Engagierten.

Zu den bereits bekannten Gremien Kirchen­vor­stand und Pfarr­ge­mein­derat kommen soge­nannte Gemein­de­teams. Sie sind flexible Orga­ni­sa­ti­ons­formen. Sie haben drei und mehr Mitglieder. Sie finden sich frei und sind von formalen Vorgaben wie Vorstands­wahl oder Proto­koll­füh­rung befreit. Sie sind bezogen auf Orte oder bilden sich themen­ori­en­tiert in Teil­be­rei­chen des Pasto­ralen Raumes Olpe-Drol­s­hagen. Jeder kann mitma­chen und sich einbringen.

Gemein­de­teams sind eine Neue­rung in der Gremi­en­struktur des Erzbis­tums mit der wohl größten Verän­de­rungs­kraft. Sie werden der Ort sein, in dem sich ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment für die Kirche in beson­derer Weise abspielt. Zugleich sind sie zukünftig das Gesicht einer Gemeinde vor Ort. Gemein­de­teams können unter anderem eine Fort­füh­rung der bishe­rigen Gemein­de­aus­schüsse oder Kapel­len­vor­stände sein. Sie agieren weit­ge­hendst selbst­be­stimmt und selbst­organ­siert. Sie können auf Dauer ange­legt sein oder auch zeit­lich begrenzt. Sie können mit Mittel­zu­wen­dungen aus dem Pasto­ralen Raum verbunden sein oder auch nicht. Kurzum: Sie gestalten eigen­ständig Gemein­de­leben, vernetzen Akteure und Akteu­rinnen, initi­ieren an unter­schied­li­chen Punkten im Pasto­ralen Raum Projekte für den Glauben und die Kirche.

Alle vier Jahre dreht sich für die Gremien (Pfarr)Gemeinderat und Kirchen­vor­stand nun das Perso­nal­ka­rus­sell. Bei den Kirchen­vor­stands­wahlen entfällt damit die bishe­rige sechs­jäh­rige Amts­zeit und das rollie­rende System, nach welchem alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder ausschied. Zudem wird die Wahl in einem hybriden Format statt­finden. Das heißt, der Urnen­gang ins Pfarr­heim oder die Kirche entfällt. Statt­dessen erfolgt die Stimm­ab­gabe per Brief­wahl oder digital. Ähnlich wie bei der Bundes­tags­wahl bekommt deshalb jedes Mitglied einer Kirchen­ge­meinde im Oktober eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung zugesandt.Wahlberechtigt sind für die (Pfarr)Gemeinderäte alle Mitglieder der Kirchen­ge­meinde ab 14 Jahren, wählbar alle Personen ab 14 Jahren bis 75 (nicht voll­endet) Jahren. Wahl­be­rech­tigt für die Kirchen­vor­stände sind alle Personen ab 16 Jahren, wählbar alle Personen von 18 Jahren bis 75 (nicht voll­endet) Jahren.

Die vorläu­figen Kandi­da­ten­listen für die Gremi­en­wahlen sollen im Laufe des Monats August auf der Home­page des Pasto­ralen Raums und in den Schau­kästen der Pfarr­kir­chen veröf­fent­licht werden. Die endgül­tigen Kandi­da­ten­listen (nach Einpflege mögli­cher Ergän­zungs­vor­schläge) spätes­tens am 19. September!

Für die beiden (Pfarr)Gemeinderäte in Drol­s­hagen und Olpe gibt es jeweils eine Kandi­da­ten­liste. Wie schon bei früheren Kirchen­vor­stand­wahlen hat darüber hinaus jeder Kirchen­vor­stand eine eigene Kandi­da­ten­liste.

Deine Stimme zählt – einfach online oder per Brief!

Gremi­en­wahlen im Erzbistum Pader­born im neuen, hybriden Format

Im Herbst 2025 sind alle Wahl­be­rech­tigten im Erzbistum Pader­born einge­laden, über die Zusam­men­set­zung der pasto­ralen Gremien und Kirchen­vor­stände mitzu­ent­scheiden. Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Brief­wahl. Die bishe­rige Urnen­wahl entfällt.

Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahl­be­rech­tigten ihre persön­liche Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Diese enthält sowohl die Zugangs­daten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Brief­wahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Brief­wahl­un­ter­lagen endet je nach Pfarrei am 8. oder 9. November.

Mit diesem neuen Verfahren wird es einfa­cher, von seinem Stimm­recht Gebrauch zu machen – unab­hängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Betei­li­gung, erleich­tert die Orga­ni­sa­tion vor Ort und unter­stützt die ehren­amt­lich Enga­gierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahl­be­tei­li­gung und damit eine starke Legi­ti­ma­tion der gewählten Gremien“, so das Projekt­team Wahlen im Erzbistum.

Wer sich mit dem neuen Wahl­format vertraut machen möchte, kann die Online-Wahl bereits vorab testen: Für die pasto­ralen Gremien und die Kirchen­vor­stände steht jeweils eine eigene Demo-Wahl­ka­bine zur Verfügung.

Demo­wahl­ka­bine für pasto­rale Gremien:
https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921291/demo-vote

Demo­wahl­ka­bine für Kirchenvorstände:
https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921293/demo-vote

Kontakt für Rückfragen:

Erzbistum Pader­born – Projekt­team Wahlen E‑Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de Website: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/

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