Kommu­ni­on­helfer und Lektoren

Pfarr­vi­karie Heilig Geist

Kommu­ni­on­helfer und Lektoren

Kommu­ni­on­helfer- und Lektoren­plan Heilig Geist

Kommu­ni­on­helfer

Nach einem Beschluss des II. Vati­ka­ni­schen Konzils (1962 — 1965) können Laien — Frauen und Männer — bei der Austei­lung der hl. Kommu­nion helfen. Die Erlaubnis dazu wird in der Regel vom zustän­digen Bischof erteilt.

Kommu­ni­on­hel­fe­rinnen und ‑helfer dürfen dann zum Einsatz kommen, wenn die Anzahl der anwe­senden Kleriker, d. h. Priester und / oder Diakone, so gering ist, dass sich der Gottes­dienst durch das Austeilen der Kommu­nion über­mäßig in die Länge ziehen würde. Außerdem haben Kommu­ni­on­helfer die Erlaubnis außer­halb des Kirchen­raumes die Kommu­nion z. B. alten und kranken Gemein­de­mit­glie­dern zu bringen, die nicht mehr zur Kirche kommen können.

Lektoren

Der Begriff “Lektor” stammt ursprüng­lich aus dem Latei­ni­schen und bedeutet (Vor-)Leser. Die Tätig­keiten des Lektors gehen über das reine Vorlesen hinaus. Die Lektoren verkün­digen die für eine Mess­feier vorge­se­henen Lesungen der Heiligen Schrift (mit Ausnahme des Evan­ge­liums) und tragen stell­ver­tre­tend für die ganze Gemeinde deren Anliegen in den Fürbitten vor.

Der Lekto­ren­dienst ist ein wich­tiger Beitrag, den Laien in der Liturgie leisten können. Er soll verdeut­li­chen, dass auch der Priester ein “Hörer” der Worte der heiligen Schrift ist. Der Lektor leiht diesen Worten seine Stimme.

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